Nutzungsbedingungen
1. Nutzungsvertrag
Der Nutzungsvertrag für die Begegnungsstätte Straße der Freundschaft 2, 17166 Teterow, wird zwischen der
Teterower Wohnungsgesellschaft mbH
Marktplatz 8
17166 Bergringstadt Teterow
- verteten durch Frau Manuela Hilse -
und dem antragstellenden Nutzer getroffen.
2. Nutzungsvereinbarung
Die überlassenen Räume dürfen nur zum Zwecke kultureller, gemeinnütziger, sozialer und privater
Veranstaltungen wie Familienfeiern, Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Konfirmationen,
Jugendweihen u. ä. genutzt werden. Ausgeschlossen ist eine Nutzung durch extremistische oder
verfassungsfeindliche Vereinigungen/Gruppen.
Die Überlassung erfolgt nur für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Die Nutzungsvereinbarung beinhaltet des Weiteren die Räume:
- Veranstaltungssaal nebst Mobiliar und Musikanlage
- Küche nebst Mobiliar und Ausstattung
- Toiletten
- Eingangsbereich, Garderobe
3. Nutzungszeit
Die Überlassung erfolgt für die vertraglich vereinbarte Zeit.
Nach 22:00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Anwohner Rücksicht zu nehmen und eine angemessene
Lautstärke einzuhalten.
Nach einem Polizeieinsatz durch Ruhestörung oder Vandalismus sind die Räumlichkeiten sofort zu verlassen.
4. Kaution
Bei Anmietung ist eine Kaution von 100,00 € im Voraus zu hinterlegen. Diese kann mit verursachten Schäden und Nutzungszeitüberschreitung aufgerechnet werden. Sollten Sie gegen die Hausordnung oder den Nutzungsvertrag verstoßen, und es entstehen der Teterower Wohnungsgesellschaft dadurch Schäden, wird die Kaution ebenfalls aufgerechnet.
Das Nutzungsentgelt und die Kaution sind eine Woche vor der Veranstaltung unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer auf das Konto der TWG zu überweisen oder in bar bei der TWG zu zahlen.
5. Kündigung des Vertrages
Kündigt der Nutzer den Vertrag bis zu einem Monat vor vereinbarter Nutzungszeit, wird keine Stornopauschale erhoben. Erfolgt eine Kündigung bis zu zwei Wochen vor der vereinbarten Nutzungszeit, wird eine Stornopauschale von 25 % des vereinbarten Nutzungsentgelts fällig. Bei einer Kündigung bis zu einer Woche vorher fällt eine Stornopauschale von 50 % des vereinbarten Nutzungsentgelts an; danach oder bei einer Nichtnutzung ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu zahlen.
6. Benutzung
Die Räume einschließlich Inventar und Technik werden in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung
gestellt.
Der/Die Nutzer haben sich vor der Nutzung der Räume, des Inventars und der Technik vom ordnungsgemäßen
Zustand zu überzeugen. Offensichtliche Mängel sind sofort zu beanstanden, anderenfalls
gilt der Zustand als ordnungsgemäß und funktionstüchtig.
Der Nutzer wird gebeten, die Räume während und nach der Veranstaltung ausreichend zu lüften.
Bei Küchenbenutzung sind gebrauchtes Geschirr, Besteck, Gläser und sonstige benutzte
Küchenutensilien abgewaschen in die Schränke zu räumen. Küchenhandtücher sind mitzubringen.
Der Geschirrspüler ist zu leeren. Der Nutzer entsorgt seinen Müll auf eigene Kosten.
Tischwäsche, Geschirrhandtücher und Dekoration sind nicht im Nutzungsentgelt enthalten.
Tischwäsche kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Räume, des Inventars und der Technik erhält der Nutzer
die Kaution zurück.
7. Besondere Nutzungshinweise und Vereinbarungen
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
Ohne Zustimmung darf nicht von der vereinbarten Nutzung/Veranstaltungsart abgewichen werden.
Eventuelle notwendige behördliche Erlaubnisse sind rechtzeitig einzuholen und Auflagen sind
nachzukommen (entstehende Kosten trägt der Nutzer).
Die Nutzer haben die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
(z. B. Jugendschutzgesetz, Versammlungsgesetz, GEMA-Anmeldung) zu übernehmen.
Die verantwortlichen Mitarbeiter der Teterower Wohnungsgesellschaft mbH sind berechtigt, die
überlassenen Räume jederzeit zu betreten. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Ein Mitarbeiter der Teterower Wohnungsgesellschaft mbH steht während der gemieteten Zeit
unter der Telefonnummer 0151 11454645 für
Notdienste und Fragen zur Verfügung.
Dem Nutzer obliegt in der vereinbarten Nutzungszeit die Räum- und Streupflicht. Streugut
steht bereit.
8. Übergabe / Übernahme
Die Schlüssel für die Begegnungsstätte erhält der Nutzer von den Mitarbeitern der Teterower
Wohnungsgesellschaft mbH, die zum vereinbarten Termin vor Ort sein werden. Zum
Nutzungsbeginn wird das Haus nebst Mobiliar, Technik und Schlüssel übergeben. Der Nutzer erhält
eine Einweisung.
Zum Ende der vereinbarten Nutzungszeit ist das Haus nebst Mobiliar, Technik und Schlüssel an die
Mitarbeiter der Teterower Wohnungsgesellschaft zurückzugeben. Den Termin vereinbart der
Nutzer mit den Mitarbeitern.
Schäden und beschädigte Teile sind vom Nutzer bei Übergabe unaufgefordert anzuzeigen. Der Nutzer
haftet uneingeschränkt für alle Schäden am Haus nebst Mobiliar und an der Technik. Für verlorene
Schlüssel nebst Anschaffung haftet der Nutzer in vollem Umfang. Für beschädigte Geschirrteile und
Gläser wird pro Stück eine Ersatzgebühr von 2,00 € erhoben.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das
Nutzungsobjekt liegt.